Ergänzende Bedingungen für die monatlichen Wartungspakete Basic Care, Business Care, Premium Care und individuelle Wartung.
Diese Wartungsbedingungen regeln die laufende Betreuung, Pflege und Unterstützung von durch NA Workflow entwickelten oder betreuten Automatisierungen, KI-Agenten, Workflows und Softwarelösungen (nachfolgend "Systeme") im Rahmen eines monatlichen Wartungsvertrags. Ein Wartungsvertrag setzt in der Regel ein zuvor durch NA Workflow umgesetztes oder von NA Workflow zur Wartung übernommenes System voraus.
Aktuell bietet NA Workflow folgende monatlich kündbare Wartungspakete an; die jeweils aktuellen Preise sind der Preisübersicht auf na-workflow.de zu entnehmen:
| Leistung | Basic Care | Business Care | Premium Care | Individuelle Wartung |
|---|---|---|---|---|
| Systemüberwachung | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Fehlerbehebung | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Updates & Backups | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Support-Kanal | E-Mail, Telefon & WhatsApp | Priorisiert (E-Mail, Telefon & WhatsApp) | dediziert nach Vereinbarung | |
| Monatliche Optimierungen | – | ✓ | ✓ (kontinuierlich) | ✓ (individuelles SLA) |
| Neue Automatisierungen | – | – | ✓ | ✓ (skalierbar auf mehrere Systeme) |
| Reaktionszeit | 48 Stunden | 24 Stunden | 4 Stunden | nach Vereinbarung |
Der genaue Leistungsumfang des gebuchten Pakets ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beziehungsweise aus der individuellen Vereinbarung bei der "Individuellen Wartung".
Die genannte Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum zwischen Eingang einer vollständigen Störungsmeldung während der Geschäftszeiten (Mo.–Fr., 9:00–18:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen in Hessen) und der ersten fachlichen Rückmeldung durch NA Workflow. Sie ist keine Zusage einer vollständigen Problembehebung innerhalb dieser Frist; die tatsächliche Behebungsdauer hängt von Art und Komplexität der Störung ab und wird nach erster Rückmeldung mit dem Kunden abgestimmt. Meldungen, die außerhalb der Geschäftszeiten eingehen, gelten als zu Beginn des nächsten Geschäftstags eingegangen.
Im Rahmen der Wartung erbringt NA Workflow, je nach gebuchtem Paket, insbesondere folgende Leistungen:
Nicht von der Wartung umfasst sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, insbesondere:
Solche Leistungen bietet NA Workflow auf Wunsch gerne als gesondertes, zusätzlich zu vergütendes Angebot an.
Wartungsverträge werden monatlich im Voraus abgerechnet und auf unbestimmte Zeit geschlossen. Nicht genutztes monatliches Leistungskontingent (z. B. ungenutzte Optimierungszeit) verfällt zum Monatsende und wird nicht in Folgemonate übertragen oder erstattet.
NA Workflow ist berechtigt, die Wartungspauschale mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zum nächsten Abrechnungszeitraum anzupassen, etwa bei gestiegenen Kosten vorgelagerter Dienste. Widerspricht der Kunde einer Preisanpassung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ankündigung, gilt die Anpassung als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu.
Wartungsverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform (z. B. per E-Mail an info@na-workflow.de) gekündigt werden, sofern im Einzelfall keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei nachhaltigem Zahlungsverzug, bleibt unberührt. Nach Beendigung des Wartungsvertrags besteht kein Anspruch auf Fortführung der Systemüberwachung, Fehlerbehebung oder Optimierung; bestehende Systeme bleiben davon unberührt funktionsfähig, sofern die Störung nicht in fehlender Wartung begründet liegt.
Für die Haftung im Rahmen von Wartungsverträgen gelten die Haftungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.